BWR WASCHORDNUNG
Inhaltsverzeichnis
BWR-Waschordnung
01. Allgemeines
Für die Benutzung der Waschküche und des Trockenraumes ist der jährliche Waschplan verbindlich. Der Samstag ist ein freier Waschtag d.h. es darf von jedermann gewaschen werden, wobei auf die Berufstätigen Rücksicht zu nehmen ist. Der Abtausch des Waschtages ist nur nach gegenseitiger Absprache zulässig.
02. Waschzeiten
Die Waschzeiten in der Waschküche gelten auch für private Waschmaschinen. Die Waschzeiten sind wie folgt festgelegt und verbindlich:
Waschtage & -Zeiten
Sonn- & Feiertage
Die Wäsche im Trocknungsraum muss bis spätestens 07.00 Uhr am Morgen nach dem Waschtag entfernt werden. Das Waschen und Tumblern ist an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt.
03. Benutzung
Um eine sachgemässe Benutzung der Waschmaschine und des Tumblers zu gewährleisten, ist die jeweilige Bedienungsanleitung zu beachten. Für Schäden, welche durch Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften entstehen, haftet der Verursacher (Haftpflicht). Das Waschen fremder oder aus Firmeninventaren stammender Wäsche ist nicht erlaubt. Ölbefleckte, fettbeschmierte oder mit Chemikalien verunreinigte Textilien dürfen nicht in der Maschine gewaschen werden. Während der Heizperiode sind die Fenster im Trockenraum geschlossen zu halten.
04. Reinigung
Am Ende des Waschtages ist an der Waschmaschine der Waschmittel-Behälter auszuwaschen, die Trommel und das Gehäuse trocken zu reiben und der Wasserhahn zu schliessen. Der Tumbler ist von Fusseln, Haaren, Sand etc. zu reinigen. Leere Waschmittelboxen, Weichspühlerflaschen und dergleichen müssen in die Wohnung mitgenommen und dort entsorgt werden. Der Wassertrog ist zu reinigen und zu trocknen und am Schluss ist der Boden der Waschküche zu wischen und feucht aufzunehmen.
05. Mängel und Schäden
Mängel und Schäden an den Wasch- und Trocknungseinrichtungen sind unverzüglich dem Hausverantwortlichen zu melden. Die Waschkarte zur Kostenerfassung ist stets in der Schutzhülle aufzubewahren. Ein Defekt der Karte ist unverzüglich dem Hausverantwortlichen zu melden. Der Ersatz einer verlorenen oder beschädigten Karte kostet Fr. 40.-.
06. Schlussbemerkung
Nach Benutzung der Waschküche ist der Schlüssel am gewohnten Ort aufzuhängen bzw. aussen an der Türe stecken zu lassen.
Basel, im Mai 2008
Der Vorstand